Reisebedingungen

Reisebedingungen der Naturfreundejugend TBW und NRW

Das Kleingedruckte

1 Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene entsprechend der angegebenen Altersgrenzen. Mitglieder der Naturfreundejugend (NFJ, nachfolgend Reiseveranstalter) haben Vorrang.


2 Anmeldung & Vertragsabschluss
Anmeldungen können nur schriftlich per Post oder per Fax erfolgen. Sie werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
Mit der schriftlichen Anmeldung wird verbindlich das Einverständnis zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung erklärt. Mit unserer schriftlichen Bestätigung tritt der Vertrag in Kraft. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine uns vorliegende, vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung, welche rechtzeitig mit den Fahrtunterlagen vor Fahrtbeginn von uns verschickt wird. Die Einverständniserklärung muss, vor Fahrtantritt umfassend und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden und an den Reiseveranstalter zurückgeschickt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Reiseveranstalter das Recht, den/die Teilnehmenden von der Fahrt auszuschließen.
Wenn eine Reise bereits ausgebucht ist, erfolgt eine Absage oder eine Mitteilung über die Aufnahme in eine Warteliste.


3 Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung wird eine schriftliche Bestätigung inklusive Rechnung (sowie ggf. ein Sicherungsschein), verschickt, mit Angabe der Höhe der Veranstaltungskosten und der Zahlungsfristen. Innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ist der jeweils ausgewiesene (An-) Zahlungsbetrag zu leisten. Die restlichen Reisekosten müssen spätestens vier Wochen vor Reisebeginn auf unser Konto eingegangen sein. Bitte auf allen Überweisungen den Namen des/ der Teilnehmenden und den angegebenen Veranstaltungsnamen vermerken.


4 Aufschlag für Nichtmitglieder/ Gäste

Nichtmitglieder/ Gäste zahlen für Veranstaltungen einen erhöhten Preis, sofern nichts anderes angegeben ist. Die Mitgliedschaft bei den NaturFreunden muss durch eine Kopie des aktuellen Mitgliedsausweises nachgewiesen werden.
5 Leistungen
Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in der Ausschreibung, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Die Betreuung findet durch qualifiziertes ehrenamtliche arbeitendes Personal, jedoch nicht zwingend durch pädagogisches Fachpersonal statt.
Nicht enthalten sind: Reiserücktritts- und Reisegepäckversicherung. Falls der/ die Teilnehmende gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung gegen uns.


6 Leistungs- und Preisänderungen

Leistungsänderungen bleiben vorbehalten, sofern  der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht
wesentlich verändert wird. Preisänderungen werden nur aus zwingenden Gründen vorgenommen, z.B. bei geringeren staatlichen Zuschüssen. Bei einer wesentlichen Leistungsänderung oder einer Preiserhöhung von mehr als 5% setzen wir den/die Teilnehmer_in unverzüglich - spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn – davon in Kenntnis. In diesem Fall ist der/die Teilnehmende berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.


7 Rücktritt der/ des Teilnehmenden

Der/die Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt von einer Veranstaltung muss immer schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Für entstandene Aufwendungen haben die Teilnehmenden folgende pauschale Entschädigungen zu zahlen:
- Rücktritt bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10%
- Rücktritt 59 - 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20%
- Rücktritt 39 - 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50%
- Rücktritt 14 - 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80%
- Rücktritt ab dem 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100% des Teilnehmerbeitrages.
Den Teilnehmenden ist es unbenommen, einen geringeren Schaden des Veranstalters nachzuweisen oder eine/n Ersatzteilnehmede/n zu stellen, die/der den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung entspricht.


8 Rücktritt durch die Naturfreundejugend
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
8.1 Vor Beginn der Veranstaltung:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommt oder die Vertragsbedingungen nicht einhält.
8.2 Bis 21 Tage vor Veranstaltung:
Wird die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht oder ist die Durchführung der Veranstaltung dem Veranstalter wirtschaftlich nicht zumutbar (Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze), kann er vom Vertrag zurücktreten. Der/die Teilnehmende wird darüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Eingezahlte Teilnahmebeiträge werden umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche können nicht akzeptiert werden.
8.2.1 Mindestteilnehmenden -Zahl und “Stichtage”
Für jede einzelne Veranstaltung ist eine Mindestteilnehmer_innen-Zahl angegeben. Wenn dazu ein Datum ("Stichtag") vormerkt ist, bis wann diese Zahl an verbindlichen Anmeldungen erreicht sein muss, hat dieses Gültigkeit, ansonsten gilt die unter 8.2 angegebene 21-Tage-Regelung.
8.3 Während der Veranstaltung:
Bei groben Verstößen gegen die Haus- bzw. Zeltplatzregeln oder gegen die Anweisungen der Leitung und bei grob ungebührlichem Verhalten, das dem Ansehen der Gruppe oder dem des Veranstalters schadet, ist die Leitung berechtigt, den/die Teilnehmende von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Sollten sich aus einer nicht ausreichend und/ oder unwahrheitsgemäß ausgefüllten Einverständniserklärung seitens der Erziehungs- oder Sorgeberechtigten unzumutbare Probleme für das Betreuungsteam und/ oder andere Teilnehmende ergeben, ist dies ebenfalls ein Kriterium für einen sofortigen Ausschluss.
Volljährige Teilnehmende erhalten Teilnahmeverbot, bei Minderjährigen erfolgt unmittelbar die vorzeitige Rückreise in Absprache mit den Erziehungsberechtigten bzw. dessen Vertretung.   Die Erziehungsberechtigten bzw. dessen Vertretung sind verpflichtet, den/die Teilnehmende umgehend abzuholen. Sollte dies nicht erfolgen, behält sich der Reiseveranstalter weitere Schritte vor. Zusätzlich entstehende Kosten tragen die Erziehungsberechtigten.


9 Außergewöhnliche Umstände
Wird die Veranstaltung infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der/die Teilnehmende den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann der Veranstalter für die bereits erbrachte oder bis zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Mehrkosten einer Rückbeförderung werden zwischen den Vertragspartnern geteilt.


10 Die Reiseunterlagen

Der Informationsbrief für Eltern und TeIlnehmende sowie die Einverständniserklärung werden ca. 2-4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn verschickt. Für die Einhaltung der Pass-, Devisen und Zollvorschriften des Reiselandes sind alle Teilnehmenden bzw. deren jeweilige Erziehungsberechtigte selbst verantwortlich. Sollte eine Einreise wegen Nichtbeachtung der entsprechenden Vorschriften verweigert werden, werden alle daraus entstehenden Kosten (Ausfallgebühren, Rücktransport usw.) in Rechnung gestellt.


11 Haftung

Die Naturfreundejugend ist kein kommerzielles Reiseunternehmen. Die Durchführung von
Bildungs- und Ferienreisen sowie Seminaren ist ein Teil unserer gemeinnützigen Kinder- und Jugendarbeit. Die Begleitung erfolgt durch ehrenamtliche Mitarbeiter_innen, die für die Betreuung und Leitung von Ferienfahrten nur eine geringe Aufwandsentschädigung erhalten. Wir haften als
Veranstalter für eine gewissenhafte Reisevorbereitung und Durchführung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, jedoch nicht für leichte Fahrlässigkeit in diesem Zusammenhang. Wir haften nicht für Leistungsstörungen bei Fremdleistungen auf den Veranstaltungen. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen sind die Begleitenden angewiesen, alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen. Dies erwarten wir auch von den Teilnehmenden. Mängel sind vor Ort der Leitung und/oder dem Veranstalter sofort anzuzeigen.


12 Haftungsbegrenzung

Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den dreifachen Preis beschränkt, soweit ein Schaden de/ des Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder wir allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.


13 Reisegepäck

Wir haften nicht für verloren gegangenes oder beschädigtes Reisegepäck der Teilnehmenden. Das Mitbringen und die Benutzung elektronischer Geräte (z.B, Mobiltelefone, MP3-Player, Spielekonsolen, etc.) erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Verlust oder Beschädigung der Geräte übernehmen wir keinerlei Haftung.


14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages haben nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages zur Folge.


15 Datenschutz
Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Anmeldende bzw. dessen gesetzliche Vertretung damit
einverstanden, dass ihre/ seine Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert worden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.


15.1 Bildmaterial
In der Regel dokumentiert die Naturfreundejugend ihre Veranstaltungen fotografisch. Mit der Unterschrift auf dem Teilnehmerblatt/ Anmeldeformular erklärt sich der/die Teilnehmende, bzw. bei minderjährigen Teilnehmenden deren Erziehungsberechtigte einverstanden, dass die Naturfreundejugend das Bildmaterial ausschließlich für eigene Publikation verwenden darf. Bei Nichtzustimmung, ist eine formlose schriftliche Mitteilung bei der Anmeldung notwendig.
 
Wir behalten uns Änderungen der im Katalog bzw. auf der Homepage gemachten Angaben vor
und übernehmen für Druckfehler keine Haftung.

 


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